Strandhütte S3 kann wochentags oder am Wochenende gemietet werden und ist eine der kleineren Hütten in einem Block mit sieben Hütten. Mit dem Rücken zum Meer befindet sie sich an dritter Stelle von links und kann wochentags oder am Wochenende gemietet werden. Sie ist die Hütte, die auf dem Hauptfoto mit geöffnetem Eingang und Liegestühlen davor zu sehen ist. Die Strandhütten wurden 2022 neu errichtet und befinden sich direkt am Strand. Zusätzlich gibt es einen Block mit fünf größeren Hütten, die etwas erhöht auf einem befestigten Untergrund mit ebenerdigem Zugang von der Promenade stehen und somit rollstuhlgerecht sind. Bitte beachten Sie, dass der Wochenpreis für diese Hütte nicht gilt.
Budleigh Salterton besitzt einen zwei Meilen langen, einzigartigen Kieselstrand, der sich von Steamer Steps bis zur Otter-Mündung erstreckt. Er liegt am South West Coast Path, an der Jurassic Coast und ist Teil des East Devon AONB (Area of Outstanding Natural Beauty).
Bitte beachten Sie: Das Budleigh Information Centre ist montags bis samstags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Eine Schlüsselübergabe ist außerhalb dieser Zeiten nicht möglich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Strandhütten in Budleigh Salterton.
Mietbedingungen
- Bei Abholung des Schlüssels muss ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden.
- Die Hütte darf ausschließlich vom Mieter oder dessen Familie/Freunden genutzt werden und darf nicht untervermietet werden.
- Die Hütte wird unter der Voraussetzung vermietet, dass der East Devon District Council von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hütte freigestellt wird und für etwaige Verluste oder Schäden in diesem Zusammenhang nicht haftet.
- Der Mieter ist verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, die er an der Strandhütte oder an darin befindlichem Gemeindeeigentum verursacht.
- Die Hütte darf zwischen Mitternacht und 6:00 Uhr nicht bewohnt werden.
- Die Hütte darf nicht für Handel, Gewerbe oder sonstige Tätigkeiten genutzt werden.
- Der Mieter der Hütte darf auf dem Gelände keine öffentliche oder private Belästigung verursachen oder zulassen, die den Bewohnern der benachbarten Hütten oder der Öffentlichkeit Ärgernis, Unannehmlichkeiten oder Störungen bereitet.
- Der East Devon District Council behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Hütten von jedem Standort zu entfernen, wenn dies nach Ansicht des Streetscene Managers aufgrund der Wetterbedingungen oder sonstigen Umstände erforderlich ist.
- Die genaue Lage der vom Mieter bevorzugten Hütte kann nicht garantiert werden.
- Bei Stornierungen aufgrund von Unwetter erfolgt keine Rückerstattung.
- In der Hütte darf maximal eine Propan-, Butan- oder ähnliche Gasflasche mit einem Gewicht von maximal 5 Kilogramm gelagert werden. Gasflaschen dürfen nur gemäß den Empfehlungen des Herstellers oder Lieferanten verwendet werden. Das Hauptventil der Flasche muss bei Nichtgebrauch vollständig geschlossen sein. Darüber hinaus muss jeder, der ein Gasgerät benutzen möchte, eine geeignete Löschdecke mitführen und diese an einem geeigneten Ort in der Strandhütte aufhängen.
- Für den Fall, dass der Mieter diese Bedingungen nicht einhält, wobei die Entscheidung des Bezirksrats endgültig ist, behält sich der Bezirksrat das Recht vor, die Vermietung der Hütte jederzeit zu beenden.
- Die Liegestühle in den Strandhütten werden vom East Devon District Council bereitgestellt. Das Budleigh Information Centre hat keinen Einfluss auf deren Zustand und übernimmt keine Haftung für deren Nutzung.
- Wenn eine Mietperiode an einem Samstag endet, kann es erforderlich sein, vor der Schlüsselausgabe eine zusätzliche Zahlung für die gesamte Wochenendmiete zu leisten.
Einchecken: 10:30 (10:30) - 16:00 (4:00) (Ankünfte außerhalb dieses Fensters sind nicht gestattet)
Kasse: 10:00 (10:00) - 10:30 (10:30)